Private Krankenversicherung:

Den "Familienzuschlag" gibt's nur für "zweimal privat"

Sind ein Arbeitnehmer und seine Ehefrau gemeinsam privat krankenversichert, so steht dem Mitarbeiter für die von ihm für beide Eheleute gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung ein höherer Zuschuss seines Arbeitgebers zu als wäre er nur alleine privat versichert.

Das gilt aber nicht, wenn seine Ehefrau einer gesetzlichen Krankenkasse angehört. In diesem Fall wird er - den Zuschuss seines Arbeitgebers zum privaten Krankenversicherungsbeitrag betreffend - wie ein Alleinstehender behandelt. Dies auch dann, wenn er für seine Frau die Beitragszahlungen übernimmt. Der Gesetzgeber musste in diesem Punkt keine individuelle Regelung vorsehen - zumal der privat Krankenversicherte (wie hier) einem Personenkreis angehört, dessen Arbeitsentgelt die Jahresarbeits-Entgeltgrenze überschreitet "und der daher nicht in gesteigertem Maße sozialen Schutzes bedarf". Das gleiche gilt auch bei Kindern.

Quelle AOK Baden Württemberg

 

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