Angebote der Krankenkassen vor Wechsel genau prüfen

Ab Januar 2015 können Beitragszahler ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen.

Hierzu haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Experten raten Versicherten aber, nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrages zu berücksichtigen, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis genau zu prüfen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat Beitragszahler vor einem übereilten Wechsel ihrer Krankenkasse gewarnt.

Zudem müssen die Kassen generell auf die Beitragsliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinweisen.

Die Liste ist unter http://www.gkv-zusatzbeitraege.de abrufbar.

 

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