Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung an die Krankenkassen fällig. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Termine 2018 zusammengestellt.

 

 Monat Beitragsnachweis Fälligkeit Beiträge
Januar 25.01.2018 ¹ 29.01.2018
Februar 22.02.2018 ¹ 26.02.2018
März 23.03.2018 ¹ 27.03.2018
April 24.04.2018 ¹ 26.04.2018
Mai 24./25.05.2018 ¹ ² 28./29.05.2018 ²
Juni 25.06.2018 ¹ 27.06.2018
Juli 25.07.2018 ¹ 27.07.2018
August 27.08.2018 ¹ 29.08.2018
September 24.09.2018 ¹ 26.09.2018
Oktober 24./25.10.2018 ¹ ³ 26./29.10.2018 ³
November 26.11.2018 ¹ 28.11.2018
Dezember 19.12.2018 ¹ 21.12.2018

 

 

¹ Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.

² In Bundesländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

³ In Bundesländern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

 

 

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