Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung an die Krankenkassen fällig. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Termine 2018 zusammengestellt.

 

 Monat Beitragsnachweis Fälligkeit Beiträge
Januar 27.01.2020 ¹ 29.01.2020
Februar 24.02.2020 ¹ 26.02.2020
März 25.03.2020 ¹ 27.03.2020
April 24.04.2020 ¹ 28.04.2020
Mai 25.05.2020 ¹ ² 27.05.2020 ²
Juni 24.06.2020 ¹ 26.06.2020
Juli 27.07.2020 ¹ 29.07.2020
August 25.08.2020 ¹ 27.08.2020
September 24.09.2020 ¹ 28.09.2020
Oktober 26.10.2020 ¹ ³ 28.10.2020 ³
November 24.11.2020 ¹ 26.11.2020
Dezember 22.12.2020 ¹ 28.12.2020

 

 

¹ Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.

² In Bundesländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

³ In Bundesländern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

 

 

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