Grundfreibetrag

Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9.168 € auf 9.408 €. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.408 € verfügt.

Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 18.816 €. Daneben wird auch die inflationsbedingte kalte Progression für alle Steuerzahler ausgeglichen.

 

Steuerklassen

Ehegatten/Lebenspartner dürfen ab dem kommenden Jahr mehr als einmal im Kalenderjahr ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Unabhängig vom Vorliegen besonderer Gründe können sie damit unterjährig die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Regelungen optimieren.Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben die Wahl, in welche Steuerklasse sie eigeordnet werden wollen. Welche Steuerklassen infrage kommen und welche Folgen die Steuerklassenwahl mit sich bringt erläutert das Merkblatt. Zudem wird u.a. erklärt, wie die Antragstellung zu erfolgen hat. 

 

Merkblatt Steuerklassenwahl

 

Kinderfreibeträge

Die Freibeträge für Kinder werden für das Jahr 2020 von derzeit 7.620 € auf 7.812 € angehoben. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich - ebenso wie der Grundfreibetrag - auf 9.408 €.

 

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