Die AU-Bescheinigung ist eine der am häufigsten ausgestellten Mustervordrucke in den Arztpraxen.

Um mehrere praktische Probleme zu lösen, wird diese nun zum 1.1.2016 angepasst.

Den gelben Schein hat wohl jeder schon in der Hand gehabt, aber verändert hat er sich gefühlt nie. Aus der Presse waren immer wieder Probleme mit dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und hierdurch auftretende oder drohende Leistungslücken zu entnehmen. Um diese zu beseitigen und gleichzeitig das Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen, soll zum 1.1.2016 der Mustervordruck aktualisiert werden. Auf den ersten Blick scheint dieser zwar kaum verändert; die Anpassungen haben aber für alle Beteiligten spürbare Auswirkungen.

Wer schon einmal Krankengeld bezogen hat, der kennt die Frage: „Wie geht es weiter, wenn nach dem Ende der Entgeltfortzahlung keine AU-Bescheinigung durch den Arzt mehr ausgestellt wird?“ Bisher wurde dann regelmäßig eine spezielle Bescheinigung, der sog. „Auszahlschein“, von den Krankenkassen an den Versicherten gesandt. Nach rechtzeitiger Vorlage beim Arzt wurde die Bescheinigung ausgefüllt und vom Versicherten wieder zurück an die Krankenkasse zur Auszahlung des Krankengeldes gegeben. Dieses Verfahren gehört nun teilweise der Vergangenheit an. Zukünftig wird nur noch durchgehend die AU-Bescheinigung genutzt und hierdurch vielfältige Probleme beseitigt.

War eine kurzfristige Attestierung der Arbeitsunfähigkeit notwendig, um den nahtlosen Nachweis sicherzustellen, musste teilweise in den Arztpraxen und Krankenkassen improvisiert werden. Denn oft lag der Auszahlschein von der Krankenkasse noch nicht vor oder wurde zu Hause vergessen. Auch war das Ausfüllen der Bescheinigung für die Ärzte oft beschwerlich, da die Vordrucke sich je Kasse und teilweise sogar Bundesland optisch unterschieden. Wurde beim Ausfüllen etwas vergessen, verzögerten Rückfragen teilweise sogar die Krankengeldzahlung oder führten zu Missverständnissen. Ein vom Arzt verspätet ausgestellter Auszahlschein führte teilweise sogar zum Leistungsverlust.

In der neuen AU-Bescheinigung werden der Auszahlschein und die bisherige AU-Bescheinigung zusammengeführt, wodurch der Mustervordruck auch während des Krankengeldbezuges nun regelmäßig in den Arztpraxen vorliegt und Probleme mit fehlenden Mustern werden vermieden. Durch die standarisierten Vorgaben kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden und dadurch Fehler vermieden werden. Dies könnte vielleicht sogar in naher Zukunft eine direkte Übermittlung der Daten zwischen Arzt und Krankenkasse per Datensatz ermöglichen und würde nicht nur den Meldevordruck, sondern auch das Porto und Meldezwänge für die Versicherten beseitigen. Der Anfang ist gemacht - doch warten wir ab, was die weitere Zukunft noch bringt.

Wurde bisher die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber teilweise durch geschwärzte Kopien des Auszahlscheines oder zusätzlich ausgestellte AU-Bescheinigungen während des Krankengeldbezuges nachgewiesen, gibt es zukünftig hierfür immer einen Durchschlag für den Arbeitgeber.