Angaben auf der Eingangsrechnung

Welche Inhalte eine Rechnung für den Vorsteuerabzug aufweisen muss, hängt von der Höhe der Rechnung ab. Es wird unterscheiden zwischen Rechnungen mit einem Bruttowert von mehr als 150 EUR und Rechnungen mit einem Bruttowert bis 150 EUR (Kleinbetragsrechnung).

Eingangsrechnung von mehr als 150 EUR brutto

  1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
  3. Der vollständigen Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  7. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  8. Das nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
  9. Anzuwendender Steuersatz
  10. Umsatzsteuerbetrag
  11. Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

 

Eingangsrechnung  bis 150 EUR brutto (Kleinbetragsrechnung)

  1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  4. Entgelt und darauf entfallender Umsatzsteuerbetrag in einer Summe
  5. Anzuwendender Umsatzsteuersatz  

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