Mehrwertsteuer-Senkungen im Corona-Konjunkturpaket

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets gehört die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 

19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Diese verringerten Mehrwertsteuersätze sollen bereits ab dem 01. Juli 2020 und bis zum 31.12.2020 gelten.

Ein weitere Maßnahme des Konjunkturpakets betrifft die Gastronomie: Der ermäßigte Steuersatz soll vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 auch für vor Ort verzehrte Speisen gelten – bisher gilt dafür der volle Umsatzsteuersatz von 19%. Für die vor Ort verzehrten Speisen wäre demnach in der Buchhaltung der Steuersatz mehrfach umzustellen:

 

1.) zum 01.07.2020 von 19% auf 5%,

2.) zum 01.01.2021 von 5% auf 7% und

3.) zum 01.07.2021 wieder auf 19%.

 

Beachten Sie: Diese Änderungen betreffen insbesondere die dem Rechnungswesen vorgeschalteten Systeme wie Kassen, Warenwirtschaft etc. Bereiten Sie ggf. diese Systeme kurzfristig auf die herabgesetzten Mehrwertsteuersätze vor! Auch in der E‑Bilanz müssen diese Änderungen ggf. berücksichtigt werden. Nicht zuletzt betreffen die Änderungen außerdem die Buchungszeilen im Personalwesen. 

 

 

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