Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung an die Krankenkassen fällig. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Termine 2024 zusammengestellt.

 

 Monat Beitragsnachweis Fälligkeit Beiträge
Januar 25.01.2024 ¹ 29.01.2024
Februar 23.02.2024 ¹ 27.02.2024
März 22.03.2024 ¹ 26.03.2024
April 24.04.2024 ¹ 26.04.2024
Mai 24.05.2024 2
27.05.2024
28.05.2024 2
29.05.2024
Juni 24.06.2024 ¹ 26.06.2024
Juli 25.07.2024 ¹ 29.07.2024
August 26.08.2024 ¹ 28.08.2024
September 24.09.2024 ¹ 26.09.2024
Oktober 24.10.2024 3
25.10.2024 1
28.10.2024 3
29.10.2024
November 25.11.2024 ¹ 27.11.2024
Dezember 19.12.2024 ¹ 23.12.2024

 

 

¹ Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.

² In Bundesländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

³ In Bundesländern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.

 

 

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