Aufwendungen für Computerzeitschriften stellen keine Werbungskosten dar, weil überwiegend private Computernutzer damit angesprochen werden. So entschied das FG Münster und lehnte eine Klage ab.
Im Sachverhalt wollte der Kläger Kosten für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur geltend machen. Aus seiner Sicht erfordere sein Beruf als Netzwerkadministrator die ständige Fortbildung im IT-Bereich. Nach dem FG dienen solche Zeitschriften nicht der Vermittlung von Fachwissen. Die Artikel richten sich mit Themen über Computerspiele, E-Bay-Verkäufe oder einfache Programmierarbeiten an private PC-Nutzer und sind daher steuerlich nicht abzugsfähig.