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Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können von der Energiepreispauschale profitieren.
Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen und was Sie im September 2022 tun müssen, lesen Sie hier.
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Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung wird verlängert
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Im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Ebenso erhalten Mitarbeiter einzelner Unternehmen Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, neuerdings auch bei Schulausfällen. Derartige Leistungen bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Die Steuerfreiheit gilt inzwischen auch für ergänzende Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld.
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Derzeit wird das Dienstrad-Leasings stark beworben. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer spart Steuern und bekommt ein schickes Rad. Vorsicht ist aber in der Entgeltabrechnung geboten, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad nach Ablauf der Leasingzeit vergünstigt kaufen kann.
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Mehrwertsteuer-Senkungen im Corona-Konjunkturpaket
Zu den wichtigsten Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets gehört die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von
19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Diese verringerten Mehrwertsteuersätze sollen bereits ab dem 01. Juli 2020 und bis zum 31.12.2020 gelten.
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