Der Urlaub kann noch so erholsam sein: Fällt der Rückflug etwa aufgrund eines Pilotenstreiks aus, ist die Entspannung dahin. Erscheint der Beschäftigte - auch unverschuldet - nicht pünktlich zur Arbeit, muss der Arbeitgeber keinen Lohn für die Zeit des Ausfalls überweisen.

Minijobs bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn die monatliche 450-Euro-Grenze gelegentlich und unvorhergesehen überschritten wird. Ab 1. Januar 2015 ist ein Überschreiten des Grenzwertes unter diesen Voraussetzungen sogar bis zu dreimal möglich. 2014 galt noch ein 2-Monatswert.

Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich

Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Krankenhausbegleitung des Kindes: Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme

Soweit eine stationäre Mitaufnahme medizinisch notwendig ist, wird Begleitpersonen der Verdienstausfall ersetzt. Neben dem Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Versicherte hier sogar weitergehende Ansprüche auf Erstattung des Verdienstausfalles, als beim Kinderkrankengeld.

Zum 1. Januar 2015 treten Änderungen im Arbeitsförderungsrecht in Kraft, mit denen befristete Regelungen verlängert werden.

Danach können insbesondere Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten bis Ende 2019 weiter in Anspruch genommen werden. Wichtig für Betriebe ist auch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes.

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