BMF nimmt Stellung zu elektronischen Kontoauszügen

Die Finanzverwaltung erkennt ab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg an, so das BMF in einer Stellungnahme an die Deutsche Kreditwirtschaft.

Danach muss der Steuerpflichtige bei Eingang der Kontoauszüge diese auf Richtigkeit prüfen und die Prüfung dokumentieren. Elektronische Kontoauszüge sind auf Unveränderbarkeit sicherzustellen und zehn Jahre aufzubewahren: auch bei einem Bankenwechsel.

Das Schreiben des BMF an die Deutsche Kreditwirtschaft vom 27.7.2014 hat nicht die Eigenschaften einer Verwaltungsanweisung, dennoch kann hier von einer offiziellen Anerkennung ausgegangen werden

 

 

Wir raten dazu an, dass Sie sich die original Kontoauszüge von der Bank einmal im Monat zusenden lassen.

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