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Grundfreibetrag
Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9.168 € auf 9.408 €. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.408 € verfügt.
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Auch im Jahr 2020 gilt: Wer auf Geschäftsreise geht, der sollte eine Reisekostenabrechnung anfertigen. So lassen sich Auslagen und Mehraufwendungen schnell und unkompliziert vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt zurückholen. Der wichtigste Teil der Reisekostenabrechnung beschäftigt sich mit der Abrechnung des Verpflegungsmehraufwand 2020.
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Das Betriebsrentenentlastungsgesetz bringt den beteiligten Arbeitgebern Erleichterungen aber auch Pflichten. Den Arbeitnehmern werden zum Beispiel Anspruch auf Entgeltumwandlung eingeräumt.
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Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung an die Krankenkassen fällig. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Termine 2018 zusammengestellt.
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Neue Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme:
Zwar müssten elektronische Aufzeichnungssysteme, wie z. B. elektronische Registrierkassen, grundsätzlich zum Jahreswechsel technisch aufgerüstet werden. Die Finanzverwaltung gewährt hier nun aber eine verlängerte Anpassungsfrist.