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Mehr Frauen sollen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt.
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Arbeitgeber dürfen unter Umständen Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung eines Arbeitnehmers anrechnen. Die Prüfung der Anrechenbarkeit erfolgt durch die Krankenkassen. Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
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Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. Das heißt, dass ab dem 1.1.2018 jeder Unternehmer, der eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse führt, mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.
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Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird die Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von bislang 410 EUR (netto) auf 800 EUR (netto) ab dem 01.01.2018 erhöht.
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Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung an die Krankenkassen fällig. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der Termine 2018 zusammengestellt.