Bis wann müssen Steuererklärungen beim Finanzamt sein. Hier finden Sie die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen.

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie dafür bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Ihre Steuererklärung 2014 muss also bis zum 31.05.2015 beim Finanzamt sein. 

Fristverlängerung:

Diese Frist kann allerdings auf begründeten Antrag verlängert werden. Beantragen Sie daher beim Finanzamt eine Firstverlängerung, wenn Sie es nicht rechtzeitig schaffen. Als Gründe erkennt der Fiskus zum Beispiel  Arbeitsüberlastung oder Krankheit an. Fristverlängerungen bis zum 31.07. werden meistens gewährt.

Freiwillige Abgabe

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet? Sie möchten aber trotzdem die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen (sog. Antragsveranlagung)? Dann müssen Sie die Steuererklärung bis zum 31.12. des vierten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgeben. Das heißt, für das Jahr 2014 haben Sie bis zum 31.12.2018 Zeit. Diese Frist kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Der BFH hat entschieden, dass für eine freiwillige Steuererklärung die Anlaufhemmung von drei Jahren nicht gilt; somit haben Sie keine sieben Jahre Zeit.

 

Erwarten Sie eine Erstattung, sollten Sie die Erklärung nicht auf die lange Bank schieben und dem Finanzamt keinen zinslosen Kredit gewähren.



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